Ältere Feuerstätten sind bis Ende 2024 auszutauschen!
Sollten Sie eine Feuerstätte (Holz oder Kohle) betreiben, die zwischen 01.01.1995 und 31.12.2005 (siehe Typenschild) errichtet wurde,
so ist diese bis spätestens 31.12.2024 (laut 1. BImSchV)
durch einen modernen Heizeinsatz, Kamineinsatz, Ofen oder Küchenherd zu ersetzen.
Es müssen bestimmte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid eingehalten werden:
- für Staub 0,15 Gramm je Kubikmeter und
- für Kohlenmonoxid vier Gramm je Kubikmeter.
Sprechen Sie uns darauf hin an, so dass Sie weiterhin eine unabhängige Wärmequelle betreiben können.
Wir finden gern eine Lösungsmöglichkeit zum weiteren Betrieb des vorhandenen Schornsteines für Sie.
Anwendungsbeispiel
Der Austausch eines Heizeinsatzes (Ortrand) durch einen zugelassenen, modernen Einsatz, je nach Ofengröße.
Gern beraten wir Sie unter: Tel.: 03586 3140730 oder
E-Mail:
info@feuer-mehr.de
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Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kamine und Öfen, die als einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit vorhanden sind sowie historische Öfen,
Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.
Mit Öfen für Holz oder Kohle, die ab dem 22.03.2010 zugelassen wurden, darf man unbegrenzt weiter heizen.
Am 1.1.2022 traten neue Vorschriften für Schornsteine in Kraft
Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen.
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
(1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet
wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die
Austrittsöffnung des Schornsteins
1. firstnah angeordnet ist und
2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.
Lassen Sie sich von uns umfassend zum Ofenbau beraten.
Achtung, bei Inbetriebnahme eines Ofens und einer Dunstabzugshaube!
Sollten Sie in Ihrer Küche eine Dunstabzugshaube mit einem Anschluss nach außen in Betrieb nehmen, müssen Sie unbedingt beim Einschalten für Frischluftzufuhr sorgen. Beim Betrieb einer Ablufthaube kommt es zu einem Unterdruck im Raum.
In der Feuerstättenverordnung ist festgelegt, wann ein Fensterkontaktschalter verpflichtend ist
oder welche Alternativen infrage kommen. Zum Beispiel ist auch der Einbau eines Abluft-Zuluft-Mauerkasten möglich.
Die entsprechenden Lösungen müssen von einem Schornsteinfeger überprüft und freigegeben werden.
Ein Fensterkontaktschalter wird mit dem Fenster und der Dunstabzugshaube verbunden. So dass in Räumen mit Dunstabzugshauben und einer Feuerstätte ausreichende Frischluft zugeführt wird. Die Dunstabzugshaube kann nur bei geöffneten Fenster eingeschaltet werden. So kann kein Unterdruck entstehen, durch den die giftigen Abgase bei Feuerung des Ofens in den Raum gesogen werden könnten. Bei Unterduck im Raum lauern ansonsten tödliche Gefahren auf Sie.
Es gibt zwei Arten von Fensterkontaktschaltern: 1. mit Kabel und 2. Funkmodelle.
Author des Beitrages:
René Mitter von Feuer & mehr
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Kaminöfen und wichtige gesetzliche Informationen sowie Wissenswertes zu Öfen und Feuerstätten von Ihrem Ofensetzer René Mitter von Feuer & mehr.