Ältere Feuerstätten sind bis Ende 2024 auszutauschen!
Sollten Sie eine Feuerstätte (Holz oder Kohle) betreiben, die zwischen 01.01.1995 und 31.12.2005 errichtet wurde,
so ist diese bis spätestens 31.12.2024 (laut 1. BImSchV)
durch einen modernen Heizeinsatz, Kamineinsatz, Ofen oder Küchenherd zu ersetzen.
Sprechen Sie uns darauf hin an, so dass Sie weiterhin eine unabhängige Wärmequelle betreiben können.
Wir finden eine Lösungsmöglichkeit zum weiteren Betrieb des vorhandenen Schornsteines für Sie.
Anwendungsbeispiel
Der Austausch eines Heizeinsatzes (Ortrand) durch einen zugelassenen, modernen Einsatz, je nach Ofengröße.
Gern beraten wir Sie unter:
Tel.: 03586 3140730 oder
E-Mail:
info@feuer-mehr.de
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Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kamine und Öfen, die als einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit vorhanden sind sowie historische Öfen,
Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.
Mit Öfen für Holz oder Kohle, die ab dem 22.03.2010 zugelassen wurden, darf man unbegrenzt weiter heizen.
Lassen Sie sich von uns zum Ofenbau beraten.
Hier finden Sie Aktuelles für Ofenbau in der Oberlausitz für Kamine, Kachelöfen, Grundöfen, Warmluftöfen, Küchenherde und
Kaminöfen und wichtige gesetzliche Informationen sowie Wissenswertes zu Öfen und Feuerstätten von Ihrem Ofensetzer René Mitter von Feuer & mehr.